Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Spurensuche Hamburg

- Andreas Grünwald - Vogelhüttendeich 15 - 21107 Hamburg -
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Solche AGB zu lesen, ist sicherlich kein Vergnügen. Daher unser Hinweis: Wenn Sie an einer Offene Veranstaltung teilnehmen möchten, sollten Sie nur den Abschnitt 1 zu den Offenen Veranstaltungen lesen; wenn Sie eine Gruppenveranstaltung buchen möchten oder einen Bus bzw. ein Schiff mieten möchten, interessiert Sie nur der Abschnitt 2. Möchten Sie Fahrräder leihen, lesen Sie bitte den Abschnitt 3. Interessieren Sie sich für Gutscheine, lesen Sie den Abschnitt 4. Haftungsfragen sind im Abschnitt 5 geregelt. Das macht die Sache schon etwas übersichtlicher!
 

1. Offene Veranstaltungen mit festen Termin

1.1. Eine Offene Veranstaltung ist eine Veranstaltung, die wir unsererseits mit einem festen Termin anbieten und für die Buchungen schon ab 1 Teilnehmer möglich sind. An einer solchen Veranstaltung kann jede und jeder teilnehmen, der für diese Veranstaltung im Besitz eines Tickets ist.
1.2. Im Online-Buchungs-Verfahren wird dem Buchenden das Ticket unmittelbar nach seiner Buchung zugestellt. Ebenso die Rechnung. Das Ticket ist ausgedruckt oder als mobiler Voucher zur jeweiligen Veranstaltung mitzubringen.
1.3. Alle angekündigten Veranstaltungen in diesem Bereich finden statt. Davon wird nur abgewichen

- wenn extreme Wetterbedingungen (starker Sturm, Hagel etc.) oder sonstige Fälle höherer Gewalt die Durchführung unmöglich machen
- wenn der jeweilige Stadtführer arbeitsunfähig ist und unsererseits auch kein Ersatz gefunden werden konnte
- wenn die im Einzelfall gesetzte Mindest-Teilnehmerzahl durch Buchungen nicht erreicht wurde. Sofern eine solche Mindestanzahl gefordert wird, ist dies im Ausschreibungstext für die jeweilige Tour vermerkt.
In diesen Fällen werden Sie rechtzeitig informiert. Bereits beglichene Rechnungsbeträge werden zurückerstattet.
1.4. Der Buchende kann eine solche Tour wie folgt stornieren:

Rundgänge und Radtouren
Für Rundgänge und Radtouren, die wir wöchentlich anbieten ist eine kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin möglich. Für alle anderen Touren kann im Falle einer Buchung die bereits 15 oder mehr Tage vor der Veranstaltungstermin erfolgte, kostenlos bis 7 Tage nach dem Tag der Buchung storniert werden. Im Falle einer Buchung die erst kurzfristig - bis 14 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin erfolgte, ist eine kostenlose Stornierung nur bis 7 Tage vor dem Termin der Veranstaltung möglich. Sind diese Fristen eingehalten, wird ein bereits eingezahlter Rechnungsbetrag vollständig erstattet.
Außerhalb dieser Fristen besteht volle Zahlungspflicht. Im Falle einer plötzlichen Verhinderung ist der Buchende aber berechtigt sein Ticket ggf. für eine andere Offene Veranstaltung zu nutzen, die wir anbieten. Dies setzt aber voraus, dass uns die Absage für die ursprüngliche Veranstaltung mindestens 7 Tage vor ihrem Termin erreichte. Die in der Rechnung oder im Ticket benannten Zahlungsfristen, bleiben davon unberührt.
Barkassen- und Schiffsfahrten sowie Bustouren
Bis 21 Tage vor der Veranstaltung: Es ist eine kostenlose Stornierung möglich. 100 Prozent werden zurückerstattet.
Bis 10 Tage vor der Veranstaltung: Ihre Stornogebühr beträgt 40 Prozent. 60 Prozent werden zurückerstattet.
Ab dem 9. Tag vor der Veranstaltung: Es ist keine Stornierung möglich. Es besteht volle Zahlungspflicht.
Hinweis: Diese Stornierungsbedingungen gelten nur, sofern Sie nicht mehr als 6 Tickets für die gleiche Veranstaltung gebucht haben. Ab einer Anzahl von 7 Tickets gelten die Stornierungsbedingungen für Gruppen (vergleiche Abschnitt 2.5.).
1.5. Für Veranstaltungen, die wir für die Hamburger Volkshochschule (VHS) durchführen oder für Tickets, die Sie über ein Buchungsportal eines anderen Unternehmens oder über ein Reisebüro buchen, gelten ggf. abweichend dort genannte Stornierungs- und Geschäftsbedingungen.
1.6. Widerrufsrecht: Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht für Transportdienstleistungen und für touristische Dienstleistungen keine Anwendung findet.
 

2. Veranstaltungen für Gruppen / Bus-Anmietung / Schiffscharter

2.1. Die Buchung einer Gruppenveranstaltung oder zur Anmietung von Bussen, Schiffen bzw. Barkassen, wird wirksam, so bald wir dem Buchenden eine Auftragsbestätigung und / oder ein Gruppen-Ticket (in der Regel im Mail-Verfahren) zustellen. Mit der Abfrage oder der Zustellung eines Angebots ist indes noch keine wirksame Buchung erfolgt. Eine Auftragsbestätigung bzw. ein Gruppen-Ticket stellen wir dem Buchenden zu, nachdem dieser direkt (also ohne vorheriges Angebot) buchte oder wenn dieser ein ihm zuvor zugestelltes Angebot ausdrücklich bestätigte. Kann ein vom Buchenden bei einer Direkt-Buchung vorgeschlagener Termin unsererseits nicht gewährleistet werden, wird keine Auftragsbestätigung zugestellt. Ggf. werden dem Buchenden dann zunächst Ersatztermine im Sinne eines Angebots vorgeschlagen.
2.2. Nach einer wirksamen Buchung besteht für den Buchenden die Pflicht zum Zahlungsausgleich. Ob und in welchem Umfang eine Zahlungsverpflichtung bereits vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung geltend gemacht wird, hängt von der Art der Buchung, dem jeweiligen Buchungsportal und der Art der Veranstaltung ab. Für Buchungen die Transportfahrtzeuge (wie etwa ein Fahrgastschiff oder einen Bus) mit umfassen oder für die in sonstiger Weise Kosten entstehen, die über die Honorarkosten für einen Stadtführer hinausgehen, werden auf jeden Fall Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent bereits vor der Leistungserbringung geltend gemacht. Das jeweilige Zahlungsverfahren wird dem Buchenden in der Auftragsbestätigung, im zugestellten Gruppen-Ticket, respektive in einer Rechnung benannt. Ist Barzahlung teilweise oder ganz vereinbart, erfolgt der Zahlungsausgleich während der gebuchten Veranstaltung.
2.3. Zur Leistungserbringung sind wir unsererseits nur verpflichtet, wenn der Buchende seinen Zahlungsverpflichtungen, wie sie im Abschnitt 2.2. benannt sind, nachkommt.
2.4. Umbuchung oder spätere Veränderung der Rechnungsadresse: Soll eine bereits wirksam gebuchte Gruppen-Veranstaltung oder ein bereits wirksam gebuchtes Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt umgebucht werden (Anderes Datum, andere Uhrzeit, für Busse und Barkassen insbesondere auch Veränderung der Größe des Fahrzeugs etc.), so erheben wir dafür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € Netto. Das gilt auch für eine spätere Veränderung der Rechnungsadresse. Bitte geben Sie bereits bei der Buchung die Rechnungsadresse an, die für Sie oder ihre Firma relevant ist.
2.5. Stornierung: Die in diesem Abschnitt behandelten Buchungen (Gruppenveranstaltung, Anmietung von Fahrzeugen) können vom Buchenden wie folgt storniert werden:

Stornierung Rundgänge und Radtouren
Bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine kostenlose Stornierung möglich. 100 Prozent werden zurückerstattet.
Ausnahme: Haben die von einem Buchenden gebuchten Dienstleistungen einen Buchungswert von mindestens 1.000 € Netto, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30.00 € Netto in Rechnung gestellt. Werden mehrere Dienstleistungen durch einen Buchenden für einen Tag gebucht, bildet der Netto-Gesamtwert aller erfolgten Buchungen den Maßstab für diese Ausnahmeregelung.
Bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine Stornogebühr in Höhe von 30 Prozent fällig. Der Rest wird zurückerstattet.
Ab dem 9. Tag vor dem Veranstaltungstermin: Es ist keine Stornierung mehr möglich. Es besteht volle Zahlungspflicht.
Stornierung Stadtrundfahrten mit dem Bus und Busanmietungen
Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine kostenlose Stornierung möglich. 100 Prozent werden zurückerstattet.
Ausnahme: Haben die von einem Buchenden gebuchten Dienstleistungen einen Buchungswert von mindestens 1.000 € Netto, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30.00 € Netto in Rechnung gestellt. Werden mehrere Dienstleistungen durch einen Buchenden für einen Tag gebucht, bildet der Netto-Gesamtwert aller erfolgten Buchungen den Maßstab für diese Ausnahmeregelung.
Bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine Stornogebühr in Höhe von 40 Prozent fällig. Der Rest wird zurückerstattet.
Ab dem 20. Tag vor dem Veranstaltungstermin: Es ist keine Stornierung mehr möglich. Es besteht volle Zahlungspflicht.
Stornierung von Schiffs- und Barkassenfahrten / Schiffsanmietungen
Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine kostenlose Stornierung möglich. 100 Prozent werden zurückerstattet.
Ausnahme: Haben die von einem Buchenden gebuchten Dienstleistungen einen Buchungswert von mindestens 1.000 € Netto, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30.00 € Netto in Rechnung gestellt. Werden mehrere Dienstleistungen durch einen Buchenden für einen Tag gebucht, bildet der Netto-Gesamtwert aller erfolgten Buchungen den Maßstab für diese Ausnahmeregelung.
Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine Stornogebühr in Höhe von 40 Prozent fällig. Der Rest wird zurückerstattet.
Bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent fällig. Der Rest wird zurückerstattet.
Bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es ist eine Stornogebühr in Höhe von 80 Prozent fällig. Der Rest wird zurückerstattet.
Ab dem 4. Tag vor dem Veranstaltungstermin: Es ist keine Stornierung mehr möglich. Es besteht volle Zahlungspflicht.

Als Tage gelten im Rahmen dieser Stornierungsbedingungen nur ganze abgeschlossene Tage. Beispiel: eine Veranstaltung ist für den 31. März vorgesehen. Der zehnte Tag vor dem 31. März ist dann der 21. März. Lautet die Stornierungsregel "10 Tage vor dem Veranstaltungstermin", so muss die Stornierung also 20. März bei uns eingehen. Lautet die Regel "ab dem 10. Tag", ist indes der 21. März maßgeblich.

Stornierungen können uns elektronisch per Email zugestellt werden. So bald eine Stornierung zugegangen ist, wird diese dem Buchenden bestätigt. Die Nachweispflicht liegt im Zweifel beim Buchenden. Wird dem Buchenden der Eingang einer Stornierung nicht unverzüglich bestätigt, ist diesem daher anzuraten telefonischen Kontakt mit uns aufzunehmen.

Stornierung einer Buchung, die über eine Fremdfirma, beispielsweise ein Buchungsportal oder ein Reisebüro erfolgte:
In diesem Fall gelten die dort benannten Stornierungsregeln, die bei Abweichungen ggf. die Vorgaben dieses Abschnitts 2.5. ersetzen.

Widerrufsrecht:

Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht für touristische Dienstleistungen und für Transportdienstleistungen keine Anwendung findet!

2.6. Absage von Gruppenveranstaltungen oder Transportdienstleistungen:

Wir können und müssen eine Gruppenveranstaltung oder Transportdienstleistung absagen, sofern folgende Gründe eintreten:
2.6.1. Wenn Umstände eintreten, die zu einer Verhinderung oder Einschränkung führen, die nicht durch uns zu vertreten sind. Z.B. Eisgang auf der Elbe, Nebel, extremes Hoch- und Niedrigwasser, Sturm, im Falle von Schiffsfahrten oder Busfahrten die vorgesehenen Fahrzeuge unerwartet defekt sind, d.h. wenn Höhere Gewalt eintritt. Ggf. kann eine Veranstaltung dann auch nur teilweise durchgeführt werden.
2.6.2. Wenn auf Grund der Arbeitsunfähigkeit eines Stadtführers / einer Stadtführerin die Veranstaltung nicht stattfinden kann, also auch kein Ersatz zur Verfügung steht und auch bei Drittanbietern nicht gefunden werden kann.
2.6.3. Wenn sich herausstellt, dass der Buchende unsere Veranstaltung für nicht besprochene bzw. abgesprochene Aktivitäten nutzen möchte: z.B. das Zeigen von Transparenten an Bord einer Barkasse oder die Nutzung bereitgestellter Fahrzeuge für Demonstrationen. D.h. nicht, dass dies nicht möglich ist, der Buchende muss nur bei Vertragsschluss seine Absichten offen ansprechen.
2.6.4. Wenn die Teilnehmenden Anweisungen des Personals an Bord von Fahrgastschiffen bzw. in einem Bus nicht folgen und deshalb Gefahren entstehen, die wir unsererseits nicht vertreten können, oder wenn durch das Verhalten der Teilnehmenden ein geordneter Ablauf der Dienstleistungen nicht mehr möglich ist (z.B. übermäßig hoher Alkoholkonsum, der zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führt). Ggf. muss dann eine Veranstaltung oder eine Fahrt auch abgebrochen werden.
2.6.5. Als Absage einer Veranstaltung gilt indes nicht, wenn nur kleine vertretbare Änderungen eines geplanten Veranstaltungsablaufs auf Grund äußerer Einflüsse erfolgen (z.B. räumliche Abweichungen auf einer Strecke durch Baustellen oder Anfahrt eines anderen Anlegers bei einer Schiffsfahrt in einem Umfeld von weniger als 1 Kilometer, da der ursprünglich vorgesehene Anleger nicht erreichbar ist).
Sind wir durch Umstände, die weder der Buchende noch wir beheben können (2.6.1., 2.6.2.), dazu gezwungen eine Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen, wird dem Buchenden eine Ersatzaktivität vorgeschlagen. Besteht daran kein Interesse wird der Rechnungsbetrag erstattet. Muss eine Veranstaltung oder eine Fahrt wegen einer vorsätzlichen oder groben Störung des Ablaufs durch Teilnehmende abgesagt oder abgebrochen werden (2.6.3, 2.6.4.) besteht indes volle Zahlungspflicht.
2.7. Catering / Selbstcatering / Selbstausrüstung / Bordpartys / Reinigung:

An Bord unserer Barkassen und Fahrgastschiffe stellen wir Ihnen kalte, auf Wunsch auch warme Getränke sowie ein Catering nach Absprache zur Verfügung. Für einfache Barkassen ist es nach Absprache auch möglich sich Getränke selbst mitzubringen bzw. eine Selbstversorgung zu organisieren oder das Schiff nach Absprache zu schmücken. Dafür gelten die folgenden Bestimmungen:
1. Die Charterzeit endet erst, wenn der letzte Gast das Schiff verlassen hat und das Schiff im einem einwandfreien und sauberen Zustand (wie vorgefunden) übergeben wurde. Wurde das Schiff mutwillig verschmutzt erheben wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 50 € Netto. Bei besonders starker Verschmutzung zusätzlich mindestens den Preis für eine halbe Mietstunde.
Dies gilt analog auch für Busse, wenn diese, zum Beispiel auf Grund übermäßigen Alkoholgenusses, im Anschluss gereinigt werden müssen. Für Busse liegt die anfallende Reinigungspauschale bei 100.00 € Netto.
2. Bei Selbstausrüstern ist nach einer Barkassen- oder Schiffsfahrt alles wieder von Bord zu nehmen. Ggf. auch der Müll. Bei Überziehung erfolgt ggf. eine Nachberechnung der Charterzeit zum vereinbarten Charterpreis, mindestens aber in Höhe der im vorherigen Absatz benannten Reinigungspauschale. Im übrigen gelten die Festlegungen im vorherigen Absatz.
3. Bei Bordpartys erheben wir mit Abschluss eines Auftrags eine Sicherungsgebühr (Kaution), die bei mindestens einer halben Mietstunde liegt und vor der Fahrt zu zahlen ist. Diese Kaution für ggf. erforderliche Reinigungsleistungen wird abschlagsfrei nach der Veranstaltung zurück gezahlt, wenn das Schiff in einem sauberen Zustand hinterlassen wurde.
4. Wenn der Buchende für eine Bordparty Getränke überwiegend selbst mitbringt, erhöht sich der Mietpreis pro Stunde um mindestens Netto 20 €. Dies wird Ihnen im Angebot und in der Auftragsbestätigung aber ausdrücklich ausgewiesen.
2.8. Buchung über andere Unternehmen
Sofern Sie eine Gruppenveranstaltung, ein Schiff oder einen Bus über ein von uns beauftragtes Ticketportal oder Reiseunternehmen buchen, geltend dort benannte abweichende Geschäftsbedingungen.
 

3. Radentleihe & Radvermietung

3.1. Sofern ein Buchender zusätzlich Räder mieten möchte, treten wir lediglich als Mittler zu einem Radverleih-Unternehmen auf. Wir senden Ihnen also nach Ihrer Anfrage lediglich den Vertrag und die Vertragskonditionen dieses Radverleih-Unternehmens zu, mit dem Sie dann selbst einen Vertrag / eine Buchung abschließen müssen. Deshalb gelten in diesen Bereich dann auch nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens. Das betrifft insbesondere auch die Haftungsfragen.

4. Gutscheine

4.1. Stornierung eines Gutscheins
Bei Gutschein-Buchungen besteht eine von diesen AGB abweichende Stornierungsfrist. Diese beträgt 7 Tage nach Zugang unserer Auftragsbestätigung und / oder Rechnung, die Sie unmittelbar nach der Bestellung Ihres Gutscheins per Mail erhalten. Innerhalb dieser Frist entstehen bei einer Stornierung keine Kosten. Ggf. bereits gezahlte Rechnungsbeträge werden kostenfrei zurückerstattet. Ihre Stornierung wird wirksam, so bald Sie uns diese per Mail oder telefonisch innerhalb dieser Frist übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist besteht volle Zahlungspflicht.

Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht für touristische Dienstleistungen keine Anwendung findet.

4.2. Zugang / Gültigkeit eines Gutscheins und Terminabsprache
Der Gutschein wird dem Buchenden innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Eingang der Buchung zugestellt. Sofern im Einzelfall auf unseren Web- und Buchungsportalen keine längeren Fristen benannt sind, hat der Gutschein eine Gültigkeit bis zum 31.12. des übernächsten Jahres. (Beispiel: Sie kaufen den Gutschein am 16.03.2018. In diesem Fall verliert der Gutschein seine Gültigkeit erst am 01.01.2021.)
Für einige unserer Buchungsportale ist die Einlösung eines erworbenen Gutscheins im Rahmen von Ticket-Bestellungen auf diesen Buchungsportalen möglich. Der Wert des Gutscheins wird bei der Ticket-Buchung entsprechend berücksichtigt. Ist dies der Fall, wird dies sowohl bei der Buchung, wie auch im Gutschein erwähnt. Eine darüber hinaus gehende Anmeldung vor dem Besuch einer ausgewählten Tour, ist daher nicht erforderlich. Übersteigt der Wert des Gutschein den Preis einer Veranstaltung, wird er nur anteilig verbraucht. Liegt der Preis höher als der Wert des Gutscheins ist er als Teilzahlung zu betrachten.
Für alle anderen Gutscheine gelten die folgenden Regeln:
Sofern Sie einen Gutschein für eine öffentliche Veranstaltung bestellen, ist der Gutscheininhaber gehalten diesen zur Veranstaltung mitzubringen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung kündigt uns der Gutscheininhaber über die auf dem Gutschein vermerkte Mail-Adresse (ersatzweise telefonisch) unter Angabe der Gutschein-Nummer bis 1 Woche vor dem Termin an, für den der Gutschein-Inhaber den Gutschein ganz oder teilweise einlösen möchte. Hinweis: diese Regelung besteht im Interesse des Gutscheininhabers, um diesen ggf. darauf hinzuweisen, sollte eine Veranstaltung mal ausfallen.
Sofern Sie einen Gutschein für eine private Tour erworben haben, setzt sich der Gutscheininhaber über die auf dem Gutschein vermerkte Mail-Adresse (ersatzweise telefonisch) mit uns in Verbindung, um einen Termin für die private Tour zu vereinbaren. In der Regel gehen wir dabei auf die Wünsche des Gutscheininhabers ein. Ist dies nicht möglich, schlagen wir Ersatztermine vor. Kann keine Terminvereinbarung getroffen werden, die beiden Seiten passt, verlängert sich die Gültigkeit des Gutscheins um 12 Monate. Kann auch im Rahmen dieser Frist keine beidseitig passende Terminvereinbarung getroffen werden, entfällt die Gültigkeit des Gutscheins. Hat dieser einen Warenwert von Brutto über 50.00 €, erfolgt unsererseits eine Erstattung des Gutschein-Werts (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 €) auf das Konto des Gutscheininhabers.
Haben Sie einen Wertgutschein erworben, so sind die vorgenannten Regeln bei der Verwendung des Gutscheins ebenfalls zu beachten. Nutzt der Gutscheininhaber einen Wert-Gutschein für eine Veranstaltung, die weniger kostet, so wird der Gutschein nur anteilig verrechnet. Umgekehrt: Kostet eine Veranstaltung mehr als der Wert des Gutscheins beträgt, so ist die Einlösung des Gutscheins als Teilzahlung zu betrachten.
 

5. Haftung bei Schäden

5.1. Alle Teilnehmenden besuchen unsere Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder den Verlust von Sachen, während der von uns durchgeführten Veranstaltungen. Eine Versicherung gegen Unfall oder gegen die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Sachen, besteht nicht. Werden Transportfahrzeuge genutzt, so sind diese freilich über ihre Eigentümer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen pflichtversichert.
5.2. Der Mieter eines Busses, eines Fahrgastschiffes oder einer Barkasse verpflichtet sich, den Anweisungen des Bus- oder Schiffsführers während der Fahrt und in den Fahrzeugen Folge zu leisten. Zu diesen Anweisungen gehören auch die in den Schiffen oder Bussen angebrachten Hinweise. Der Mieter eines Schiffes oder eines Busses ist für das Tun und Lassen seiner Mit-Passagiere / Gäste verantwortlich. Er haftet für Schäden auch durch seine Gäste, Mitarbeiter oder von eigenen Beauftragten, wie für eigenes Verschulden. Im Übrigen gelten die Festlegungen in den Abschnitten 2.6 und 2.7. dieser AGB.
 

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