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Stand: 04.05.2022
Liebe Kundinnen und Kunden,
aufgrund der so genannten Corona-Krise haben die Hamburger Behörden seit dem 15.03.2020 immer wieder neue Allgemeinverfügungen beschlossen. Diese betreffen auch unsere Angebote. Aktuell in Kraft ist die mit Wirkung vom 04. Mai 2022.
Demnach sind alle Veranstaltungen - ohne Einschränkungen oder besondere Regeln - wieder möglich.
A) Stadtführungen und Radtouren
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Vorgaben - Es bestehen keine besonderen Vorgaben. Alle Stadtführungen und Radtouren können wie üblich und ohne Einschränkungen stattfinden. |
B) Schiffsfahrten / Hafenrundfahrten auf Barkassen und auf Fahrgastschiffen
1. Öffentliche einstündige Hafenrundfahrten:
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Masken - Während der Schiffsfahrt besteht eine FFP2-Maskenpflicht für den Fahrgastinnenraum. Auf dem Freideck der Schiffe besteht diese Pflicht nicht. |
2. Nicht-öffentliche, private Schiffsfahrten, wenn Sie also ein ganzes Schiff chartern:
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Essen und Trinken - Es bestehen laut der aktuellen Verfügung keine Einschränkungen für den Konsum von Lebensmitteln oder Getränken. |
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Masken - die Regelung entspricht der für öffentliche Hafenrundfahrten (siehe oben). Mit der Ausnahme, dass wenn Sie auf ihrem Platz sitzen, die Maske - analog wie in einem Restaurant - abgenommen werden kann. |
C) Busfahrten bzw. Stadtrundfahrten
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Masken - während der Busfahrt besteht FFP2-Maskenpflicht. |
Unter Beachtung dieser Hinweise können Sie also jederzeit sowohl öffentliche, als auch private - also exklusiv nur für Ihre Gruppe durchzuführende - Touren bei uns anfragen oder buchen! Haben Sie Veranstaltungen bereits gebucht, so können diese - unter Beachtung dieser Regeln - auch stattfinden.
Stornierungen
Möchten Sie trotzdem eine bereits gebuchte Tour stornieren, so ist dies nach unseren AGB und den dort genannten Fristen und Stornosätzen möglich. Diese finden Sie hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dazu reicht eine Mail an info@hamburg-news.org. Bitte nennen Sie uns in diesen Zusammenhang ihre Auftragsnummer.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelungen.
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